Psycho-Onkologie

Eine ganzheitliche Begleitung von Krebspatienten

Psycho-Onkologie - Was ist das?

Einleitung

Die Diagnose Krebs stellt eine tiefgreifende Zäsur im Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen dar. Neben den körperlichen Herausforderungen gehen mit der Erkrankung oft auch erhebliche psychische Belastungen einher. Die Psycho-Onkologie als interdisziplinäres Fachgebiet widmet sich der psychischen, sozialen und emotionalen Unterstützung von Krebspatienten. Sie trägt dazu bei, die Lebensqualität während und nach der Behandlung zu verbessern.

Definition und Ziele

Die Psycho-Onkologie beschäftigt sich mit den psychischen und psychosozialen Aspekten einer Krebserkrankung. Ihr Ziel ist es, Patienten und ihre Angehörigen in der Krankheitsbewältigung zu unterstützen, psychische Belastungen zu reduzieren und adaptive Bewältigungsstrategien zu fördern. Hierbei spielen sowohl psychotherapeutische Interventionen als auch Beratung und soziale Unterstützung eine zentrale Rolle.

Psychische Belastungen bei Krebserkrankungen

Viele Krebspatienten erleben Ängste, depressive Verstimmungen oder Anpassungsstörungen. Diese können aus der Unsicherheit über den Krankheitsverlauf, den Nebenwirkungen der Therapie oder der existenziellen Bedrohung resultieren. Auch soziale Isolation und berufliche Einschränkungen können eine Rolle spielen. Psycho-Onkologen helfen, diese Belastungen zu identifizieren und geeignete Bewältigungsstrategien zu entwickeln.

Methoden der Psycho-Onkologie

Die psycho-onkologische Begleitung umfasst verschiedene Therapieansätze:

  1. Psychotherapeutische Interventionen – Kognitive Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Ansätze helfen, Ängste und depressive Symptome zu bewältigen.
  2. Entspannungsverfahren und Achtsamkeit – Methoden wie Progressive Muskelentspannung, Yoga oder Meditation können Stress und Angst reduzieren.
  3. Psychoedukation – Durch Aufklärung über psychische Reaktionen auf die Erkrankung können Patienten ein besseres Verständnis für ihre Gefühle entwickeln.
  4. Sozialberatung – Unterstützung bei sozialen und beruflichen Herausforderungen sowie bei der Organisation von Hilfsangeboten.
  5. Angehörigenbegleitung – Unterstützung für Familienmitglieder, um mit der emotionalen Belastung umzugehen und den Patienten bestmöglich zu helfen.

Bedeutung der Psycho-Onkologie in der modernen Krebstherapie

Die Integration der Psycho-Onkologie in die medizinische Versorgung zeigt sich zunehmend als essenzieller Bestandteil einer ganzheitlichen Behandlung. Studien belegen, dass eine gezielte psycho-onkologische Betreuung die Lebensqualität von Krebspatienten erheblich verbessern kann. Eine frühzeitige psychosoziale Unterstützung kann nicht nur die psychische Stabilität fördern, sondern auch den Behandlungserfolg positiv beeinflussen.

Fazit

Die Psycho-Onkologie bietet eine wertvolle Ergänzung zur medizinischen Krebstherapie. Sie hilft Patienten und ihren Angehörigen, mit den psychischen Belastungen der Krankheit umzugehen, und fördert eine bessere Lebensqualität. Durch individuell angepasste psychotherapeutische und unterstützende Maßnahmen trägt sie dazu bei, den Umgang mit der Erkrankung zu erleichtern und einen positiven Einfluss auf den Heilungsprozess zu nehmen.

Referent für Gesundheitsfragen

Ich engagiere mich als auf vielfältige Weise für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen in meiner Region - auch als Referent für Gesundheitsfragen.

Als Diplom-Sozialpädagoge (FH) und Diplom-Pädagoge (Univ.) leite ich den Sozialdienst an der Klinik Eichstätt und bin dort als Psychoonkologe tätig. In dieser Funktion unterstütze ich Patienten bei der Bewältigung von Krebserkrankungen und biete umfassende Beratung im Rahmen des Entlassmanagements an.

Neben meiner Tätigkeit im Krankenhaus engagiere ich mich als Heimleiter der Seniorenpflegestation für die Betreuung älterer Menschen. Zudem setze ich mich in der Suchtprävention ein und organisiere regelmäßig Veranstaltungen zur Aufklärung über Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen.

Mein Engagement umfasst auch die spirituelle Begleitung von Patienten und Angehörigen, insbesondere in der Palliativmedizin. Hier arbeite ich eng mit Seelsorgern und Hospizdiensten zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung am Lebensende zu gewährleisten.

Als Inklusionsbeauftragter der Stadt setze ich mich für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein.

Mit meinem umfassenden Engagement möchte ich zur Gesundheitsförderung und sozialen Unterstützung in Eichstätt beitragen.

Als Referent für Gesundheitsfragen stehe ich Ihnen vor Ort mit Informationen zur Gesundheit und Wohlbefinden zur Verfügung.

Medizinethik

Integration von ethischen Grundsätzen und Überlegungen in meine tägliche Arbeit.

Medizinethik - Handlung und Richtschnur

Teil meiner täglichen Arbeit

Als Leiter des Sozialdienstes an der Klinik Eichstätt und als Psychoonkologe (WPO) mit einer Weiterbildung in Medizinethik an der Universität Freiburg  integriere ich ethische Überlegungen in meine tägliche Arbeit.Ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit ist dabei die Beratung von Patienten und ihren Angehörigen bei schwierigen medizinischen Entscheidungen. Gerade in der Palliativversorgung stehen Betroffene oft vor der Frage, welche Behandlungen noch sinnvoll sind und wann der Fokus auf Lebensqualität statt auf Lebensverlängerung gelegt werden sollte. Hierbei unterstütze ich sie dabei, informierte Entscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Werten und Vorstellungen entsprechen.

Einsatz in der Psycho-Onkologie

In meiner Rolle als Psycho-Onkologe unterstütze ich Krebspatienten nicht nur bei der Bewältigung der physischen Aspekte ihrer Erkrankung, sondern auch bei den psychischen und sozialen Herausforderungen, die mit einer solchen Diagnose einhergehen. Hierbei ist es unerlässlich, ethische Fragestellungen zu berücksichtigen, insbesondere wenn es um Entscheidungen am Lebensende, den Umgang mit belastenden Diagnosen oder die Wahrung der Autonomie der Patienten geht.

Zusammenarbeit in der Therapie

Zudem arbeite ich eng mit dem medizinischen Team zusammen, um ethische Fragestellungen im klinischen Alltag zu adressieren. Dies umfasst beispielsweise die Diskussion von Therapieoptionen, die Berücksichtigung von Patientenverfügungen oder die Vermittlung zwischen Patientenwünschen und medizinischen Notwendigkeiten. Durch meine Weiterbildung in Medizinethik bin ich in der Lage, fundierte ethische Analysen durchzuführen und gemeinsam mit dem Team Lösungen zu erarbeiten, die sowohl medizinisch als auch ethisch vertretbar sind.

Schulung und Sensibilisierung Klinikpersonal

Ein weiterer Aspekt meiner Tätigkeit ist die Schulung und Sensibilisierung des Klinikpersonals für ethische Themen. Ich organisiere regelmäßig Fortbildungen und Workshops, in denen wir ethische Fallbesprechungen durchführen und gemeinsam Leitlinien für den Umgang mit ethischen Dilemmata entwickeln. Ziel ist es, ein Bewusstsein für die ethischen Dimensionen des medizinischen Handelns zu schaffen und das Team dabei zu unterstützen, ethisch fundierte Entscheidungen zu treffen.

Fazit

Durch die Integration von Medizinethik in meine Arbeit trage ich dazu bei, dass unsere Patienten nicht nur medizinisch optimal versorgt werden, sondern auch ihre Würde und Autonomie gewahrt bleiben. Es ist mir ein Anliegen, dass ethische Überlegungen nicht nur theoretisch diskutiert, sondern praktisch umgesetzt werden, um eine ganzheitliche und menschenwürdige Betreuung sicherzustellen.

Netzwerkarbeit im Gesundheitswesen

Die Zusammenarbeit ist gerade im Gesundheitswesen von außerordentlicher Bedeutung für das Wohl das Patienten.

Als Leiter des Sozialdienstes an der Klinik Eichstätt und als Psychoonkologe ist es für mich von großer Bedeutung, ein starkes Netzwerk im Gesundheitswesen zu pflegen. Durch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren im Gesundheitsbereich kann ich sicherstellen, dass unsere Patienten die bestmögliche Betreuung erhalten.

Ein Beispiel für mein Engagement im Netzwerkbereich ist die Organisation des zweiten Hospiz- und Palliativtags in Eichstätt. Gemeinsam mit dem Hospizverein der Malteser Eichstätt haben wir eine Veranstaltung mit rund 200 Ärzten und Pflegekräften durchgeführt, um über Themen wie Medizin und Ethik am Lebensende zu informieren. Als Moderator dieser Veranstaltung konnte ich den Austausch zwischen verschiedenen Fachdisziplinen fördern und somit zur Verbesserung der Palliativversorgung in unserer Region beitragen.

Darüber hinaus arbeite ich eng mit lokalen Hospizdiensten, Seelsorgern und anderen Gesundheitseinrichtungen zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung unserer Patienten sicherzustellen. Durch regelmäßige Treffen und den Austausch von Erfahrungen und Wissen stellen wir sicher, dass wir stets auf dem neuesten Stand sind und gemeinsam die bestmöglichen Lösungen für unsere Patienten finden.

Mein Ziel ist es, durch aktives Netzwerken Synergien zu schaffen und die Qualität der Gesundheitsversorgung kontinuierlich zu verbessern. Ich bin überzeugt, dass eine enge Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch mit anderen Fachleuten im Gesundheitswesen entscheidend dazu beitragen, die Versorgung der Patienten auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

Das Gemeinsame ist im Gesundheitswesen der entscheidende Erfolgsfaktor.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls durchgeführt oder unterlassen werden sollen, falls sie nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. In Deutschland ist die Patientenverfügung im § 1827 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

  • Grundsätzlich gilt
    • Nur Menschen die geistig noch in der Lage sind können eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erlassen. Der Vollmachtgeber muss zur Person, Situation, Ort und Zeit orientiert sein!
    • Wenn dies nicht der Fall ist, muß eine gerichtliche Betreuung beantragt werden und ein Betreuer für diese Person bestellt werden. Erst dann kann nach dem vermuteten Willen der Person entschieden werden.
  • Rechtliche Grundlage
    • Sie ist rechtlich bindend für Ärzte, Pflegepersonal und Bevollmächtigte, wenn sie klare Anweisungen zu medizinischen Maßnahmen enthält.
  • Inhalte
    • Anweisungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen (z. B. künstliche Beatmung, Ernährung).
    • Festlegungen zur Schmerzbehandlung und palliativmedizinischen Versorgung.
    • Regelungen für bestimmte Krankheitsszenarien (z. B. irreversibler Koma-Zustand oder fortgeschrittene Demenz).
  • Formvorschriften
    • Die Verfügung muss schriftlich vorliegen.
    • Sie muss eigenhändig unterschrieben oder notariell beglaubigt sein.
    • Es ist ratsam, regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
  • Vertretung
    • Oft wird eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert, um eine Person zu benennen, die die Anweisungen umsetzt und in medizinischen Fragen handelt.
    • Auch mit einer Vorsorgevollmacht müssen Sie die Bankvollmachten bei jeder ihrer Bank durch eine bankeigene Vollmacht regeln.
    • Grundstückverkäufe oder Ähnliches müssen immer notariell vollzogen werden.
  • Zweck
    • Sie dient der Selbstbestimmung und stellt sicher, dass medizinische Behandlungen den eigenen Wünschen entsprechen, auch wenn man selbst nicht mehr ansprechbar ist.
  • Aufbewahrung
    • Die Patientenverfügung sollte gut auffindbar sein. Eine Hinterlegung bei Angehörigen oder in einem Notfallordner ist sinnvoll. Alternativ kann sie beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

Wichtige Punkte zur Patientenverfügung

  1. Gespräch zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten. Achten Sie auf Ihr soziales Umfeld.
    Frage: Wer ist geeignet die Verfügung nach Ihrem Willen auszuführen?
  2. Vereinbaren einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
  3. In der Familie sollte jedem die Existenz einer entsprechenden Verfügung bekannt sein.
  4. Beglaubigung der Unterschrift durch die Betreuungsstelle des jeweiligen Landkreises oder kreisfreien Stadt.
  5. Deutschlandweit kann die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden: „Zentrales Vorsorgeregister“ Link: Die Bundesnotarkammer
  6. Original der Urkunde bekommt der Bevollmächtigte.
  7. Eine Abschrift soll beim Hausarzt hinterlegen werden.
  8. Wenn es zum Notfall kommen sollte muss die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorgelegt werden.
  9. Sollte es zu einem Behandlungsabbruch kommen muß eine gerichtliche Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht beantragt werden (Bestellung eines Verfahrenspflegers?). Der Bevollmächtigte kann dann als bestellter Betreuer eingesetzt werden und nach dem Willen des Vollmachtgebers handeln.

Vorgehensweise bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Unterschiede zwischen einer Patientenvollmacht und einer Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sind wichtige Instrumente der persönlichen Vorsorge, die jedoch unterschiedliche Zwecke erfüllen:

Patientenverfügung: In diesem Dokument legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Beispielsweise können Sie bestimmen, ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht.

Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr fähig sind. Diese Vollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, darunter Gesundheitsangelegenheiten, Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten sowie Vermögensangelegenheiten. Die bevollmächtigte Person handelt dann in Ihrem Sinne und setzt Ihren Willen durch.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung nicht alle denkbaren medizinischen Situationen abdecken kann. Daher ist es sinnvoll, zusätzlich eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, damit eine vertrauenswürdige Person in unvorhergesehenen Situationen Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann.

Zusammenfassend regelt die Patientenverfügung Ihre spezifischen Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen, während die Vorsorgevollmacht eine Person bestimmt, die in Ihrem Namen umfassende Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Wichtig ist, dass Sie sich bei der Erstellung einer Vollmacht vertrauenswürdigen und guten Rat einholen. Eine zugelassene Rechtsberatung, z.B. durch einen Anwalt, hilft Ihnen dabei.

Voraussetzungen

  • Handlungsunfähigkeit: Ein Ehepartner ist aufgrund von Bewusstlosigkeit oder schwerer Krankheit nicht in der Lage, seine Gesundheitsangelegenheiten selbst zu regeln.
  • Bestehende Ehe: Die Ehepartner leben nicht getrennt.
  • Keine entgegenstehende Verfügung: Es liegt keine Vorsorgevollmacht vor, die eine andere Person für Gesundheitsangelegenheiten bevollmächtigt, und es ist kein Widerspruch gegen die Vertretung durch den Ehepartner bekannt.

Umfang des Vertretungsrechts

Der vertretende Ehepartner kann: 

  • In medizinische Maßnahmen wie Untersuchungen, Heilbehandlungen oder Eingriffe einwilligen oder diese untersagen.
  • Ärztliche Aufklärungen entgegennehmen.
  • Behandlungs-, Krankenhaus- oder Rehabilitationsverträge abschließen.
  • Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen für eine Dauer von bis zu sechs Wochen treffen, wobei hierfür eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich ist.
  • Ansprüche gegenüber Dritten, wie beispielsweise Versicherungen, geltend machen.

Dauer

Das Ehegattennotvertretungsrecht ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Sollte die Handlungsunfähigkeit des erkrankten Ehepartners darüber hinaus andauern, muss eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Ausschlussgründe

Das Vertretungsrecht gilt nicht, wenn:

  • Die Ehepartner getrennt leben.
  • Der erkrankte Ehepartner einer Vertretung durch den anderen Ehepartner widersprochen hat.
  • Eine Vorsorgevollmacht vorliegt, die eine andere Person für Gesundheitsangelegenheiten bevollmächtigt.
  • Bereits ein Betreuer für Gesundheitsangelegenheiten gerichtlich bestellt wurde.

Wichtiger Hinweis

Trotz des Ehegattennotvertretungsrechts bleibt es empfehlenswert, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit klar festzulegen.

Ehegatten-Notvertretung - Was wenn keine Vollmacht vorhanden ist?

Quellen und Literatur

Bei der Bundesnotarkammer.

Link

Publikationen

Link

Kostenpflichtige Angebote.

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Vater, Frankfurt, 1994, 4. Aufl.

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Schmetterling und Taucherglocke, Wien, 1997

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Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter. München, 2015

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Autonomie und Lebensende In: Soziale Arbeit, Berlin, 11-12/2003, 440-447

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Wie behandle ich meinen Arzt? Ein Leitfaden für mündige Patienten, Köln, 2002

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Macht Unglück krank? Lebenskrisen und die Entwicklung von Krankheiten, Weinheim, 1999

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Mama ist gegangen, Frankfurt, 2003

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Suizid-Leben und Tod im Widerstreit, Freiburg, 2002

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Notaufnahme – Geschichten zwischen Leben und Tod, München, 2002

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Und wer therapiert die Therapeuten, Stuttgart, 2002

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Interviews mit Sterbenden (Neuauflage), Bern, 2009

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Die Brücke zum Licht, München, 2005

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Hospiz-Arbeit Konkret Grundlagen, Praxis, Erfahrungen, Gütersloh, 2001

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Der Tod im Leben von Anneke. Zwei Flügel des einen Vogels, Stuttgart, 1999

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Die Lebenssituation alter Menschen. Beitrag zur Bewältigung eines aktuellen Problems, München, 1992

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Der Blick unter die Haut. Der Weg der Medizin von der Magie zur Wissenschaft – und zurück, München, 2002

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Last Lecture. Die Lehren meines Lebens, München, 2009.
„Wenn sie Randy Pausch bei Google eingeben werden sie 808.000 Ergebnisse erhalten!“

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Es wird mir fehlen, das Leben, Hamburg, 1999. Before I say Good bye, London, 1998

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Zwei Leben. Den behinderten Menschen, die nicht darum kämpfen, normal zu werden, sondern sie selbst, Wien, 2002

Link

Das Methusalem-Komplott. Die Menschheit altert in unvorstellbarem Ausmaß. Wir müssen das Problem unseres eigenen Alterns lösen, um das Problem der Welt zu lösen. München, 2005

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Ethik heute, Eine Antwort auf die Frage nach dem guten Leben Würzburg, 2003

Link

Illness as Metaphor, New York, 1977

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Betreuung onkologischer Patienten – Anforderungen an den klinischen Sozialdienst, Eichstätt, WS 2001/2002. Unveröffentlichte Diplomarbeit: Referent: Prof. Dr. Göppner, Koreferent: Richard Nikol

Bis auf den Grund der Ozeans. „Sechs Jahre galt ich als hirntot. Aber ich bekam alles mit.“ Freiburg, 2000

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